Skip to content Skip to footer

Barrierefreiheit im Internet – Was muss ich als Website-Betreiber beachten?

Einführung

Die neueste Version der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind wichtige Gesetze in Deutschland. Sie sorgen dafür, dass digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. In diesem Artikel erklären wir diese Gesetze genauer, bieten eine Checkliste für Webseiteninhaber an und betrachten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0. Wir zeigen auch, welche Auswirkungen diese Regeln für Webseitenbetreiber haben.

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV und BITV 2.0): Ein Überblick

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde 2002 in Deutschland eingeführt. Die aktualisierte Version, BITV 2.0, gilt seit dem 25. Mai 2019. Ihr Hauptziel ist, dass öffentliche Verwaltungen und auch private Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das umfasst Websites, Software und andere digitale Dienstleistungen. Die BITV basiert auf den Prinzipien der Behindertengleichstellung und fordert Organisationen dazu auf, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben, Infos und Dienstleistungen zu nutzen wie Menschen ohne Behinderungen.

Die BITV 2.0 enthält Anforderungen für barrierefreie digitale Inhalte, die Teil der Behindertengleichstellungsgesetze sind. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verbesserung der Lesbarkeit von Texten, die Verwendung leichter Sprache, das Bereitstellen von alternativem Text für Bilder und die einfache Navigation. Die Verordnung deckt auch technische Aspekte ab, wie die Kompatibilität mit Bildschirmleseprogrammen und anderen Hilfstechnologien.

Unsere BITV 2.0 Checkliste für Webseiten-Inhaber

  1. Alternative Texte für Bilder

Stellen Sie sicher, dass die Bilder auf Ihrer Webseite mit präzisen und aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind, um sie für Sehbehinderte zugänglich zu machen. Denken Sie dabei an Screenreader und Bildschirmvorlese-Programme.

  1. Strukturierte Inhalte

Verwenden Sie klare Überschriften, Absatzstrukturen und Listen, um den Inhalt Ihrer Website leicht verständlich zu machen und dem Nutzer die Inhalte so barrierefrei zugänglich zu machen.

  1. Tastaturzugänglichkeit

Gewährleisten Sie, dass alle Interaktionen auf Ihrer Website mit der Tastatur durchgeführt werden können, ohne auf die Maus angewiesen zu sein. Nicht jeder Nutzer verwendet eine Maus, das wird bei der Erstellung und Gestaltung von Webseiten nur zu leicht vergessen.

  1. Farbkontraste

Achten Sie darauf, dass der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend ist, um eine gute Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwierigkeiten zu gewährleisten.

  1. Vermeidung von Flash und Pop-ups

Nutzen Sie keine Elemente wie Flash oder Pop-ups, die die Barrierefreiheit Ihrer Website beeinträchtigen könnten.

  1. Verständliche Sprache

Verwenden Sie klare und einfache Sprache, um Ihre Inhalte für ein breites Publikum zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

  1. Formularzugänglichkeit

Stellen Sie sicher, dass alle Formulare auf Ihrer Website leicht verständlich und zugänglich sind, einschließlich aussagekräftiger Fehlermeldungen.

  1. Schriftgrößen

Bieten Sie die Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen, um die Lesbarkeit für Benutzer mit Sehschwierigkeiten zu verbessern.

  1. Test auf Barrierefreiheitstools

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Website mit Barrierefreiheitstools, um sicherzustellen, dass sie den BITV-Standards entspricht.

  1. Feedback-Mechanismen

Implementieren Sie Feedback-Mechanismen, damit Nutzer Probleme mit der Barrierefreiheit melden können und verbessern Sie entsprechend Ihre Website.

Diese Checkliste bietet eine grundlegende Orientierung, um sicherzustellen, dass Ihre Website barrierefrei gemäß den BITV 2.0 Standards gestaltet ist. Die perfekte Lösung rund um die Einhaltung der Barrierefreiheit finden Sie beim No Barriers Club.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Eine Ergänzung zur BITV 2.0

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde im Jahr 2002 ebenfalls in Deutschland verabschiedet und dient als umfassendes Rechtsinstrument zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das BGG erstreckt sich über verschiedene Lebensbereiche, einschließlich Bildung, Arbeit und Freizeit. In Bezug auf die Informationstechnik bekräftigt das BGG die Anforderungen der BITV 2.0 und betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur physisch, sondern auch digital am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Eine zentrale Bestimmung des BGG ist die Forderung nach Barrierefreiheit in der öffentlichen Kommunikation, einschließlich der digitalen Kommunikation. Dies unterstreicht die Bedeutung der BITV und BITV 2.0 als Instrument zur Umsetzung dieser Anforderungen im Bereich der Informationstechnik.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG):
Grundlagen der Barrierefreiheit im Web

Die WCAG 1.0 umfassen 14 Richtlinien in drei Prioritätsstufen: Priorität 1 (A), Priorität 2 (AA) und Priorität 3 (AAA). Diese Richtlinien decken Aspekte wie Textpräsentation, Multimedia, Navigation und Formulargestaltung ab.

Die WCAG 2.0, erschienen 2008, führte „Erfolgskriterien“ ein, um die Flexibilität zu verbessern, basierend auf den Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Diese Version ist technologie- und geräteunabhängig.

Die WCAG 2.1, erschienen 2018, ergänzte 17 neue Erfolgskriterien und berücksichtigte vermehrt mobile Geräte und Nutzer mit kognitiven Behinderungen.

Insgesamt bieten WCAG 2.0 und 2.1 eine umfassendere Herangehensweise an Barrierefreiheit im Vergleich zu WCAG 1.0. Webentwickler sollten die aktuellsten Richtlinien einhalten, um ihre Inhalte für ein breiteres Publikum zugänglich zu machen.

Auswirkungen auf Webseiteninhaber:
Die Pflicht zur Barrierefreiheit

  1. Webseiteninhaber müssen ihre digitalen Angebote gemäß BITV und BGG barrierefrei gestalten, sodass sie von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.

  2. Konkrete Anforderungen beinhalten: verständliche Sprache, alternative Texte für Bilder und Grafiken, einfache Navigation via Tastatur und Bildschirmlesesoftware sowie angemessene Text-Hintergrund-Kontraste.

  3. Die Technologie sollte assistive Technologien unterstützen, z. B. durch semantisches HTML. Formulare sollten für Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen leicht ausfüllbar sein und multimediale Inhalte Untertitel oder Beschreibungen enthalten.

  4. Webseiten müssen ständig aktualisiert werden, um die Barrierefreiheit auch bei neuen Inhalten und Funktionen zu gewährleisten.

  5. Nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern auch private Unternehmen sind zur Einhaltung verpflichtet. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen wie Geldbußen führen, weshalb es entscheidend ist, die Bestimmungen der BITV 2.0 und des BGG in digitale Strategien zu integrieren.

Fazit

Barrierefreiheit als Grundprinzip der digitalen Gesellschaft

Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind wegweisende Gesetze in Deutschland, die sicherstellen sollen, dass digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Diese Gesetze basieren auf den grundlegenden Prinzipien der Gleichstellung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle.

Für Webseiteninhaber bedeuten die BITV und das BGG, dass Barrierefreiheit nicht nur eine ethische Verpflichtung ist, sondern auch eine rechtliche Anforderung. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert eine gründliche Kenntnis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und eine kontinuierliche Anpassung der digitalen Angebote.

In einer Gesellschaft, die zunehmend digital geprägt ist, ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schritt hin zu einer inklusiven und gerechten digitalen Zukunft. Webseiteninhaber spielen dabei eine Schlüsselrolle, indem sie sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen für alle zugänglich sind.

FAQ

Worin unterscheidet sich die BITV 2.0 von der BITV?

Die BITV 2.0, die im Mai 2019 in Kraft getreten ist, beinhaltet detaillierte Erklärungen zur Barrierefreiheit und spezifische Vorgaben zu den Bereichen und Inhalten einer Webseite sowie zu elektronischen Verwaltungsabläufen, die barrierefrei gestaltet sein müssen, und jenen, die davon ausgenommen sind. Zudem verweist die BITV 2.0 auf die in der EU harmonisierten Normen, wie sie im Amtsblatt der Europäischen Union verankert sind.

Die WCAG 2.1 ist eine erweiterte Version der Web Content Accessibility Guidelines, die einen stärkeren Fokus auf mobile Nutzung und die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Behinderungen legt. Sie beinhaltet 17 neue Erfolgskriterien, wie zum Beispiel automatischer Textumbruch, Kontrast von Nicht-Text-Inhalten, Abstände von Texten, Einblendungen von Inhalten bei Hover oder Fokus und Tastaturkürzel.